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Wer zahlt für den Unfallersatzwagen?

Mieter von Unfallersatzwagen müssen vom Autovermieter über teure Unfallersatztarife informiert werden.

Autovermietung 4R24 hat keine Unfallersatztarifen. Sollte für den Unfall eine gegnerische Unfallversicherung aufkommen, so werden die Kosten für das Unfallersatzfahrzeug von dieser mit übernommen.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (Az.:XII ZR 50/04 vom 28.Juni.2006) entcheiden, dass Autovermieter einer besonderen Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter eines Unfallersatzwagens unterliegen. Allgemein verlangen Autovermieter von Kfz-Versicherungen erheblich höhere Mietpreise als bei einer Autovermietung mit anderen Kunden.
Autoversicherung zahlt keine überhöhten Unfallersatztarife.
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