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Unfallersatzwagen: Mietwagen oder Privatauto? Wer für Dienstfahrten aufs Auto angewiesen ist, hat nicht immer die Wahl. Wie hoch dürfen die Mietwagenkosten sein?

Liegt der in Rechnung gestellte Mietpreis im Rahmen des üblichen, wobei auf das örtliche Unfallersatzwagengeschäft abzustellen ist, so hat der Schädiger diese Kosten zu ersetzen, gleichviel, ob der Geschädigte sich nach alternativen Preisen bzw. Tarifen erkundigt hat oder nicht.
Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (1 U 172/99) getroffen und damit eine schwierige Frage angesprochen die bei vielen Unfallregulierungen eine Rolle spielt.

Im konkreten Fall waren für einen 5er BMW Mietwagenkosten in Höhe von über 12.000 DM angefallen. War diese Summe zu hoch? Dazu das Gericht: Nur dann, wenn für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, dass das von ihm ausgewählte Unternehmen Mietwagensätze verlangt, die ausserhalb des üblichen liegen, darf er einen Mietvertrag zu solchen Bedingungen nicht auf Kosten des Schädigers abschliessen. Um innerhalb des üblichen zu liegen, muss sich der konkrete Vertragspreis nicht am unteren Rand der Unfall-Ersatzwagen-Tarife der lokalen und überregionalen Anbieter bewegen. Erst recht braucht er nicht der örtlich günstigste Mietzins zu sein. Auf einen einzigen Betrag lässt sich der erstattungsfähige Mietzins ohnehin nicht festlegen. Auch das arithmetische Mittel zwischen dem Niedrigstpreis und dem Höchstpreis ist nicht die massgebende Grösse.

Entscheidend ist, dass der Vertragspreis nicht deutlich aus dem üblichen Rahmen in dem oben näher bestimmten Sinn fällt. Bei der Bildung der gewichteten Mittelwerte hat sich der Schwacke-Automietpreis-Spiegel, dessen Verlässlichkeit weitgehend anerkannt ist, an den tatsächlichen Marktverhältnissen orientiert. Das gewichtete Mittel ist derjenige Preis, der der SCHWACKE-Organisation von den Autovermietstationen am häufigsten genannt wurde.

Ob Autohäuser mit eigenen Mietwagenabteilungen oder Tochtergesellschaften in die Markbeobachtung einbezogen sind, geht aus dem Vorwort zum SCHWACKE-Spiegel nicht hervor. Ebenso fehlt ein Hinweis darauf, ob solche Autovermieter berücksichtigt sind, die mit Haftpflichtversicherern bilaterale Regulierungsabkommen getroffen haben. Gleichwohl kann der Mietspiegel als repräsentativ gelten.
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