Home | Autovermietung | Umzug | Immobilien | Arbeit | Personal | Dienstleistungen | e-Shop | Über uns | Karierre | Webdesign | Kontakt | AGB | Impressum
4R24.de - Vermittlungsbörse: Autovermietung - Immobilien - Umzug - Reisen - Finanzberatung - Webhosting - Handwerker Dienstleistungen

 4R24® Wetter
Das Wetter für
Hannover
 Hotelservice
- Hotelservice Pro24
- Fliesenleger
- Haustechnik
- Maler
- Reinigung nach Renovierung

 Baumaschinen
- Baumaschinen mieten
- Baumaschinen verkaufen
- Baumaschinen kaufen

 Arbeit & Mini-Job
- Partner werden
- Ausbildungsplätze 2020
- Franchisevertrag 4R24®

 Filmproduktion
- Luftaufnahmen
- Film Montage - Anfrage
- Video & Voice

 Waren e-Shop
- Putzmittelprodukte
- Reinigung-Chemie-Produkte
- Kfz-Produkte



 N E W S

Auf was muss ich als Kunde achten?

Nach dem BGH-Urteil müssen Autovermieter ihre Kunden darüber informieren, wenn es unterschiedliche Vermietungstarife zwischen einer Anmietung auf eigene Kosten und einer Anmietung auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners gibt.

Die Autovermieter müssen auf entsprechende Preisunterschiede und den Mieter auf mögliche Probleme mit dem Kfz-Versicherer bei der Abrechnung und Kostenübernahme hinweisen.

Unfallbeteiligte kennen in der Regel die Tarife für Leihwagen nach einem Unfall nicht. Die Autovermietung ist daher verpflichtet, den anmietenden Kunden vor Abschluss der Anmietung des Leihwagens darüber aufzuklären. Die Hinweispflicht gilt als erfüllt, wenn darauf hingeweisen wird, dass die Kfz-Versicherung die Kosten für den Ersatzwagen möglicherweise nicht vollständig übernimmt. Auf günstigere Angebote braucht die Autovermietung nicht hinzuweisen.
<<< zurück zur Autovermietung 4R24
AGB | Design von 4R24®
Copyright © 2010 von 4R24® Vermittlungsbörse. Alle Rechte vorbehalten. Rechtliche Hinweise