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Geschäftsreisen mit dem Mietwagen: Bei Unfall Polizei einschalten - Autovermieter dürfen auf Polizeieinsatz bestehen

Reisen mit dem PKW: Mietwagen-Verträge können Klausel zum Polizeieinsatz beinhalten.

Mieter müssen bei Unfall Polizei verständigen. Karlsruhe (dpa/tmn) - Eine Autovermietung darf in ihren Verträgen festschreiben, dass Mieter bei einem Unfall die Polizei rufen müssen. Eine solche Klausel ist zulässig, das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die Fachzeitschrift NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Ausgabe 7/2010) berichtet. Als unerheblich werteten die Richter, dass nach geltendem Recht die Polizei Bagatellunfälle nicht mehr aufnehmen muss. Das entbinde den Mieter des Wagens nicht von der Pflicht, die Ordnungshüter zumindest zu informieren. Ob sie dann erscheinen, liege in ihrem Ermessen (Az.: XII ZR 117/08). Das Gericht gab der Schadenersatzklage eines Autovermieters statt. Ein Kunde hatte einen Unfall verursacht - die Polizei verständigte er nicht. Im Kleingedruckten des Mietvertrags war festgelegt, dass er dazu verpflichtet sei.

Andernfalls greife eine Klausel nicht, die den Mieter bei Unfällen von der Haftung freistellt. Das sei zulässig: Es liege im berechtigten Interesse des Kfz-Vermieters, dass nicht der Kunde entscheidet, ob das Verständigen der Polizei notwendig ist oder nicht.
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